Bei fehlenden wirtschaftlichen Mitteln besteht für Hilfesuchende die Möglichkeit, unter Nachweis der fehlenden Leistungsfähigkeit (z.B. durch Vorlage eines SGB II oder ALG-Bescheides) für die anwaltliche Erstberatung die Beratungshilfe, für die Vertretung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens die Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Der Anwalt unterstützt Sie bei der Beantragung dieser Hilfeleistungen im Zusammenhang mit der Beauftragung in einer familienrechtlichen Angelegenheit.
ELY - FACHANWALT für FAMILIENRECHT
Rechtsanwalt Sven Hauke Ely
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