Ehegatten haben die Möglichkeit, durch einen Ehevertrag güterrechtliche Verhältnisse gesondert zu regeln, Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich oder Regelungen für den Fall der Trennung und Scheidung zu treffen.
Der Vertrag kann jederzeit während der Ehe, aber auch schon vor der Eheschließung abgeschlossen werden.
Der Anwalt erkundet in ausführlichen Gesprächen mit Ihnen die Notwendigkeit und den Umfang solcher Regelungen und vertritt Ihre Interessen im Rahmen von Verhandlungen mit dem Vertragspartner.
ELY - FACHANWALT für FAMILIENRECHT
Rechtsanwalt Sven Hauke Ely
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