Die Kosten orientieren sich in der Regel an dem sogenannten Verfahrenswert. Für bestimmte Verfahren (Umgangsrecht, Sorgerecht) gelten feste Verfahrenswerte, womit die Kosten und das Kostenrisiko gut bestimmbar sind.
Im Übrigen kommt es auf die jeweiligen Ausprägungen, den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit, den Umfang der Beauftragung an. Gegenstand des ersten Gesprächs ist deshalb immer auch die Aufklärung über die möglichen Kostenfolgen und das Kostenrisiko des beabsichtigten Vorgehens.
In Betracht kommt eine Berechnung der Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder eine Vereinbarung auf Stundenhonorarbasis.
ELY - FACHANWALT für FAMILIENRECHT
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