ZUGEWINNAUSGLEICH

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist für den Fall der Scheidung der Zugewinnausgleich durchzuführen. Der Anwalt errechnet mögliche Ausgleichsansprüche und unterstützt bei der Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen, gerichtlich und außergerichtlich.

Erörtert wird in jedem Stadium eines solchen Verfahrens die Konsensbereitschaft der Parteien und die Möglichkeit der Regelung im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung, dies zur Meidung oder Abkürzung langwieriger und kostenintensiver gerichtlicher Verfahren. Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung des Fachanwalts bei der Ausarbeitung von Vermeidungsstrategien.

ELY - FACHANWALT für FAMILIENRECHT

 

Rechtsanwalt Sven Hauke Ely

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